Vom HGB zum UGB: Das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) ab 1.1.2007 3/6

Zwingende Rechtsformzusätze für alle im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer.

§ 19 UGB sieht ab 1.1.2007 für alle im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer beim Firmenwortlaut zwingende Rechtsformzusätze vor, wie zB bei Einzelunternehmern die Bezeichnung „eingetragener Unternehmer“ oder „eingetragene Unternehmerin“ (oder Abkürzung „e.U.“), bei Personengesellschaften die Bezeichnung „offene Gesellschaft“ (oder „OG“) bzw „Kommanditgesellschaft“ (oder „KG“). Bei Angehörigen der freien Berufe hat die Firma einen Hinweis auf den ausgeübten freien Beruf zu enthalten; anstelle der Bezeichnung als OG oder KG kann auch die Bezeichnung „Partnerschaft“ oder „Kommandit-Partnerschaft“ verwendet werden. Bei am 1.1.2007 bereits bestehender Firmenbucheintragung sind die Änderungen des Firmenwortlauts bzw deren Eintragung im Firmenbuch bis spätestens 1.1.2010 zu veranlassen, andernfalls eine Firmenbuchsperre droht. Die rechtzeitige Veranlassung wird durch eine Gerichtsgebührenbefreiung belohnt.

Quelle: ÖGWT

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