Gesetzesprüfungsverfahren des VfGH für nicht entnommene Gewinne

Der VfGH hat zum Ausschluss der Einkünfte aus selbständiger Arbeit, somit insbesondere auch aller Freiberufler, von der ab 2004 für Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte geltenden Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne (§ 11a EStG) ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Nach Ansicht des VfGH dürfte der Ausschluss der (bilanzierenden) Unternehmer mit selbständigen Einkünften verfassungswidrig sein. Das endgültige Urteil bleibt abzuwarten.

Quelle: ÖGWT

 


 

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