Investitionen – die befristeten Investitionsbegünstigungen für katastrophenbedingte Ersatzbeschaffungen laufen am 31.12.2006 aus

Für katastrophenbedingte Ersatzbeschaffungen ab 1.7.2005 von Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern, die noch bis zum 31.12.2006 durchgeführt werden, stehen letztmalig die nach der Hochwasserkatastrophe 2005 eingeführten Sonder-Investitionsbegünstigungen zu (vorzeitige Abschreibung in Höhe von 12% für Gebäude bzw 20% für sonstige Wirtschaftsgüter oder alternative Investitionsprämie bei Gebäuden von 5% (für Körperschaften nur 3%) und bei sonstigen Wirtschaftsgütern 10% (für Körperschaften nur 5%). Diese Begünstigungen können auch von den bis Ende Dezember 2006 anfallenden Teilherstellungskosten geltend gemacht werden.

 

Quelle: ÖGWT

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