Letzte Möglichkeit bis zum 31.12.2006 auf Option zur Anwendung der alten Rentenbarwertfaktoren

Renten, die für die Übertragung von Wirtschaftsgütern bezahlt werden (zB Kauf einer Liegen-schaft gegen Leibrente), sind erst dann steuerlich relevant, wenn die Rentenzahlungen den Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes übersteigen.

Der Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes errechnet sich aus dem Jahresbetrag der Rente, multipliziert mit einem steuerlichen Rentenbarwertfaktor. Da die bis Ende 2003 geltenden alten Rentenbarwertfaktoren eine deutlich niedrigere Lebenserwartung unterstellt haben, sind die Renten beim Rentenempfänger früher steuerpflichtig, beim Rentenzahler aber auch früher als Sonderausgaben absetzbar. Für Leibrentenverträge, die noch vor dem 1.1.2004 abgeschlossen wurden, kann der Eintritt der Steuerpfli cht bzw der Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit der Rentenzahlungen noch auf Basis der alten Rentenbarwertfaktoren berechnet werden, wenn beide Vertragspartner dies bis Ende 2006 einvernehmlich gegenüber dem Finanzamt erklären. Bei Progressionsunterschieden zwischen Rentenzahler und Rentenempfänger kann die Option zu einer deutlichen Steuerersparnis führen.

 

Quelle: ÖGWT

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