Verlustvorträge von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern aus Jahren bis 2003
Die ab 1.1.2007 geltende neue Rechtslage sieht vor, dass
Einnahmen-Ausgaben-Rechner künftig jeweils die
Verluste der letzten drei Kalenderjahre als
Verlustabzug (unter Beachtung der 75 %igen Vortragsgrenze) abziehen können. Da es keine Übergangsregelung für die bisher ohne zeitliche Begrenzung vortragsfähigen Anlaufverluste gibt, gehen Verlustvorträge aus Anlaufverlusten der
Kalenderjahre bis 2003 verloren, wenn sie nicht noch 2006 genutzt werden.
Quelle: ÖGWT
Quelle: ÖGWT
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