Verlustvorträge von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern aus Jahren bis 2003

Die ab 1.1.2007 geltende neue Rechtslage sieht vor, dass Einnahmen-Ausgaben-Rechner künftig jeweils die Verluste der letzten drei Kalenderjahre als Verlustabzug (unter Beachtung der 75 %igen Vortragsgrenze) abziehen können. Da es keine Übergangsregelung für die bisher ohne zeitliche Begrenzung vortragsfähigen Anlaufverluste gibt, gehen Verlustvorträge aus Anlaufverlusten der Kalenderjahre bis 2003 verloren, wenn sie nicht noch 2006 genutzt werden.

 

           Quelle: ÖGWT

 

 

 

 

 

 

           

 

 

 

           Quelle: ÖGWT

 

 

 

 

 

 

           

 

 

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