Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne

Die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne von Personenunternehmen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 € pro Jahr und Betrieb (bzw Person) kann eine jährliche Steuerersparnis von bis zu 25.000 € bringen.

Leider sind Freiberufler und Einnahmen-Ausgaben-Rechner davon ausgenommen. Der Ausschluss der Freiberufler von dieser Regelung wird gerade vom Verfassungsgerichtshof geprüft.

TIPP: Um die Begünstigung optimal zu nutzen, sollten alle Einzelunternehmer und Personengesellschaften rechtzeitig ihren voraussichtlichen Gewinn 2006 hochrechnen und die bisherigen Entnahmen (zu denen auch die privaten Steuerzahlungen gehören!) feststellen. Das Gewinn- bzw Entnahmeoptimum ist dann erreicht, wenn die Begünstigungsgrenze von 100.000 € voll ausgeschöpft wird: Liegt der voraussichtliche Gewinn 2006 unter 100.000 €, sollte daher nach Möglichkeit im Jahr 2006 nichts entnommen werden (was allerdings wohl nur dann geht, wenn man von anderen Einkünften oder privaten Finanzreserven leben kann); bei einem voraussichtlichen Gewinn von über 100.000 € sollte der diesen Höchstbetrag übersteigende Gewinn zwecks Schaffung privater Reserven für die Zukunft noch vor Jahresende entnommen werden.

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)