Entnahmeverhalten bei im Vorjahr beanspruchter Steuerbegünstigung für nicht ent-nommene Gewinne beachten!

Wenn Sie bereits in den Jahren 2004 und/oder 2005 die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne in Anspruch genommen haben, dürfen Sie im Jahr 2006 – unabhängig von einer neuerlichen Inanspruchnahme der Begünstigung für das Jahr 2006 – nur maximal Entnahmen in Höhe des Gewinnes 2006 tätigen. Sollten Sie heuer bereits mehr als den prognostizierten Jahresgewinn 2006 entnommen haben, können die Mehrentnahmen bis zum Bilanzstichtag grundsätzlich durch Einlagen kompensiert werden. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Finanz nur betriebsnotwendige Einlagen anerkennt (zB Einlagen zur Bezahlung von Betriebsschulden). Wenn die Mehrentnahmen nicht mehr kompensiert werden können, droht eine Nachversteuerung der in den Vorjahren begünstigt besteuerten Gewinne (maximal bis zur Höhe der Mehrentnahmen).

Quelle: ÖGWT

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