Bildungsfreibetrag (BFB) oder Bildungsprämie
Zusätzlich zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten externen Aus- und Fortbildungskosten können Unternehmer einen Bildungsfreibetrag in Höhe von 20 % dieser Kosten geltend machen. Für innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen können die Aufwendungen nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 € pro Tag für den 20%igen BFB berücksichtigt werden.
TIPP: Alternativ zum BFB für externe Aus- und Fortbildungskosten kann eine 6%ige Bildungsprämie geltend gemacht werden. Für interne Aus- und Fortbildungskosten steht die alternative Prämie nicht zu.
Quelle: ÖGWT
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