Energieabgabenvergütung: Anträge für 2001 bis 31.12.2006 stellen!

Anträge auf Vergütung von Energieabgaben müssen spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden.

Dies gilt betreffend das Jahr 2001 jedenfalls für alle Produktionsbetriebe. Dienstleistungsbetriebe mit hohem Energieverbrauch (zB Solarien, Hotels, Wäschereien etc) könnten den Antrag für 2001 noch zeitgerecht stellen, obwohl es im Jahr 2001 noch eine gesetzliche Beschränkung der Vergütung auf Produktionsbetriebe gab. Das diesbezüglich beim EuGH anhängige Verfahren wurde am 5.10.2006 entschieden und verheißt vermutlich nichts Gutes für die Rückzahlungswerber. Die darauf aufbauende Entscheidung des VwGH ist aber abzuwarten.


Quelle: ÖGWT

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