Spenden aus dem Betriebsvermögen
Um Spenden an bestimmte begünstigte Institute steuerlich abzusetzten, müssen diese bis 31.12.2006 getätigt werden.
Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte im Gesetz genannte begünstigte Institutionen (insbesondere an Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen, an Universitäten, diverse Fonds, Museen, Bundesdenkmalamt etc) sind bis maximal 10 % des Gewinnes des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar. Damit derartige Spenden noch im Jahr 2006 abgesetzt werden können, müssen sie bis spätestens 31.12.2006 getätigt werden.
Auch
Geld- und Sachspenden
bei (nationalen und internationalen) Katastrophenfällen (insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) sind seit 2002 als
Betriebsausgaben
absetzbar (und zwar betraglich unbegrenzt), allerdings unter der Voraussetzung, dass sie der
Werbung dienen und werblich entsprechend vermarktet werden.
Quelle: ÖGWT
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