Außergewöhnliche Belastungen noch 2006 bezahlen
Außergewöhnliche Ausgaben zB für
Krankheiten und Behinderungen (Kosten für Arzt, Medikamente, Spital, Betreuung), für Zahnbehandlungen oder medizinisch notwendige Kuraufenthalte können, soweit sie von der Versicherung nicht ersetzt werden, im Jahr der Bezahlung steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Steuerwirksam werden solche Ausgaben jedoch erst dann, wenn sie insgesamt einen vom Einkommen und Familienstand abhängigen
Selbstbehalt übersteigen. Bestimmte außergewöhnliche Belastungen (zB Behinderungen/Krankheiten, Katastrophenschäden, Kosten der auswärtigen Berufsausbildung der Kinder) sind ohne Kürzung um einen Selbstbehalt absetzbar.
Quelle: ÖGWT
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.