Verlustvortrag für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Was ändert sich ab 1.1.2007?
Bisher konnten Einnahmen-Ausgaben-Rechner lediglich Verluste, die in den ersten drei Jahren ab Betriebseröffnung entstanden sind, als so genannte „Anlaufverluste“ vortragen (und zwar zeitlich unbegrenzt). Ab dem Jahr 2007 können Einnahmen-Ausgaben-Rechner bei der Einkommensteuerveranlagung sämtliche Verluste, die in den drei vorangegangenen Jahren entstanden sind, vortragen und unter Beachtung der 75 %-Grenze mit Gewinnen verrechnen. Fraglich ist derzeit allerdings, ob die nach bisheriger Rechtslage vortragsfähigen Anlaufverluste zeitlich unbeschränkt vortragsfähig bleiben. Wie man aus dem BMF hört, soll dies – sobald es eine neue Bundesregierung gibt – durch eine Gesetzesänderung klargestellt werden.
Quelle: ÖGWT
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