Aufhebung der Wertpapierdeckung für Abfertigungs- und Pensionsrückstellung

Der VfGH hat vor kurzem entschieden, dass die steuerliche Verpflichtung zur Wertpapierdeckung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen verfassungswidrig ist

Die aufgehobenen gesetzlichen Bestimmungen sind seit dem 9.11.2006 nicht mehr anzuwenden. Bestehende Deckungswertpapiere können ab diesem Zeitpunkt daher jederzeit verkauft werden.

Das BMF hat in einer Information angekündigt, dass eine neue verfassungskonforme Ausgestaltung der Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen geplant ist. Eine neue gesetzliche Regelung ist aber vermutlich nicht vor Frühjahr 2007 zu erwarten. Für die Abfertigungsrückstellung erübrigt sich eine Neuregelung, da die Wertpapierdeckung für Abfertigungsrückstellungen ohnedies per Ende 2006 ausgelaufen wäre.

Quelle: ÖGWT

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