Grenze für Kleinstunternehmer im GSVG an Kleinunternehmerregelung im UStG angepasst
Ein Unternehmer kann eine Befreiung von der Pflichtversicherung (Kranken- und Pensionsversicherung) beantragen, wenn er glaubhaft macht, dass der Jahresumsatz 2007 aus der nach GSVG oder FSVG versicherungspflichtigen Tätigkeit den Grenzbetrag von € 30.000 (bis 2006: € 22.000) sowie die Einkünfte 2007 aus der betreffenden Tätigkeit € 4.093,92 nicht übersteigen. Die Befreiung gilt im Wesentlichen nur für „Jungunternehmer“ und für Pensionisten mit Nebentätigkeit (Antrag muss spätestens bis 31.12. des laufenden Jahres bei der SVA eingelangt sein).
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