Ausländerbeschäftigung in Österreich nach dem EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens

Für diese neuen EU-Bürger gilt ab 1.1.2007 die Sichtvermerks- und Niederlassungsfreiheit. Sie benötigen daher keinen Aufenthaltstitel (Visum) mehr. Hingegen bleiben aber Beschränkungen des Arbeitsmarktes und des Dienstleistungsverkehrs für diese neuen Beitrittsländer aufrecht. Die Regelungen sind inhaltsgleich mit jenen Regelungen, die ab 1.5.2004 für den Beitritt  der damals neuen EU-Staaten gegolten haben. Dies bedeutet, dass grundsätzlich für bulgarische und rumänische Staatsbürger nach wie vor Beschäftigungsbewilligungen einzuholen sind. Für entsandte Arbeitskräfte in bestimmten Dienstleistungssektoren, wie zB gärtnerische Dienstleistungen, Baugewerbe, Reinigung, Hauskrankenpflege und Sozialwesen ist eine Entsende- oder Beschäftigungsbewilligung bzw EU-Entsendebestätigung vorzulegen.

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