OGH kippt Mietvertragsklauseln für Verbraucher

Der OGH hat vor kurzem in einer durch die Arbeiterkammer angestrengten Verbandsklage zahlreiche in Formularmietverträgen häufig verwendete Mietvertragsklauseln als sittenwidrig bzw als Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz eingestuft.


Im konkreten Verfahren wurden nicht weniger als 39 (!) Vertragsklauseln in Mietverträgen mit Verbrauchern als unzulässig erklärt. Für die Vermieter besonders bitter ist die Tatsache, dass der OGH auch die so genannte „salvatorische Klausel“ (wonach eine unwirksame Bestimmung im Mietvertrag durch eine andere gültige und zulässige, dem Sinn der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommenden Regelung ersetzt wird) für rechtswidrig erklärt hat (wegen Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz). Dies führt im Extremfall dazu, dass eine unzulässige Wertsicherungsklausel (zB weil im konkreten Fall eine Verringerung des Mietzinses bei Sinken der vereinbarten Wertsicherung ausgeschlossen wurde) nicht durch eine zulässige Form der Wertsicherung ersetzt wird und damit im Ergebnis der Mietzins nicht wertgesichert ist!

Eine zweite Verbandsklage gegen die Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder aufgrund der von dieser empfohlenen Formularmietverträge ist beim OGH noch anhängig. Die Fachgruppe Wien hat aber bereits aus Anlass des anhängigen Verfahrens 17 der 20 beanstandeten Punkte geändert und die derzeit erhältlichen Formulare entsprechend aktualisiert. Über die offenen drei Punkte, darunter die Frage der Zulässigkeit der Überbindung der Erhaltungspflicht auf den Mieter, steht das Urteil des OGH noch aus.

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