Kammerumlage ab 2007 unverändert
Die Kammerumlage I beträgt ab 2007 unverändert 3,0 Promille. Sie gilt für Mitglieder der Wirtschaftskammer in Abhängigkeit von den an sie in Rechnung gestellten Vorsteuer-, Einfuhrumsatzsteuer- bzw Erwerbsteuerbeträgen und entfällt bei Umsätzen unter 150.000 €.
Die seit 1.1.2005 gültigen Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB = Kammerumlage II) bleiben für 2007 unverändert und betragen daher:
Bundesland 2006/07
Steiermark 0,42 %
Salzburg 0,43 %
Kärnten 0,42 %
Burgenland 0,44 %
Niederösterreich 0,42 %
Wien 0,40 %
Tirol 0,44 %
Vorarlberg 0,39 %
Oberösterreich 0,36 %
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