Kammerumlage ab 2007 unverändert

Die Kammerumlage I beträgt ab 2007 unverändert 3,0 Promille. Sie gilt für Mitglieder der Wirtschaftskammer in Abhängigkeit von den an sie in Rechnung gestellten Vorsteuer-, Einfuhrumsatzsteuer- bzw Erwerbsteuerbeträgen und entfällt bei Umsätzen unter 150.000 €.

Die seit 1.1.2005 gültigen Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB = Kammerumlage II) bleiben für 2007 unverändert und betragen daher:

Bundesland 2006/07
Steiermark 0,42 % 
Salzburg 0,43 % 
Kärnten 0,42 %
Burgenland 0,44 % 
Niederösterreich 0,42 % 
Wien 0,40 %
Tirol 0,44 % 
Vorarlberg 0,39 % 
Oberösterreich 0,36 %

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