Änderung der Zurechnung von Wirtschaftsgütern beim Leasing

Für Vertragsabschlüsse ab dem 1.5.2007 kommt es beim Vollamortisationsleasing bereits dann zu einer Zurechnung des Leasinggutes an den Leasingnehmer, wenn dieser eine Option auf Kauf des Leasinggutes zu einem wirtschaftlich nicht angemessenen Preis hat.

Wirtschaftlich nicht angemessen ist ein Optionspreis dann, wenn er nicht dem voraussichtlichen Verkehrswert am Ende der Grundmietzeit entspricht. Als Verkehrswert kann laut Finanz der steuerliche Buchwert abzüglich eines pauschalen Abschlages von 20 % herangezogen werden. Ein niedrigerer Verkehrswert kann durch ein Gutachten nachgewiesen werden. Bei Kraftfahrzeugen kann der Händler-Verkaufspreis nach der Eurotax-Liste als Verkehrswert angesetzt werden.

Quelle: ÖGWT

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