Nachversteuerung nicht entnommener Gewinne

Nicht entnommene Gewinne von Personenunternehmen werden seit 2004 bis zu einem jährlichen Gewinn von € 100.000 steuerlich dadurch begünstigt, dass sie nur mit dem halben Einkommensteuersatz besteuert werden. Wird in einem der sieben Folgejahre aber mehr entnommen, als der Gewinn des jeweiligen Jahres, kommt es in Höhe der „Überentnahme“ zu einer Rückgängigmachung der Begünstigung (= Nachversteuerung).

Ab der Veranlagung 2007 erfolgt diese Nachversteuerung durch eine rückwirkende Aufrollung der begünstigten Besteuerung im Jahr der Geltendmachung der Begünstigung und nicht – wie bisher – im Jahr der Überentnahme. Damit sollen ungerechtfertigte Vor- und Nachteile der bisherigen gemeinsamen Versteuerung mit dem Einkommen des Nachversteuerungsjahres vermieden werden. Wenn die Neuregelung bei der Nachversteuerung von Überentnahmen der Jahre 2005 und 2006 für den Steuerpflichtigen günstiger ist als die bisherige Rechtslage, kann für die Mehrbelastung beim Finanzamt eine Nachsicht beantragt werden.

Quelle: ÖGWT

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