Begünstigung für nicht entnommene Gewinne auch für Freiberufler

Aufgrund einer Entscheidung des VfGH dürfen auch Unternehmer mit Einkünften aus selbständiger Arbeit – dazu zählen insbesondere alle Freiberufler, aber auch Künstler, Sportler, Wissenschafter und auch Unternehmensberater – die steuerliche Begünstigung für nicht entnommene Gewinne (Besteuerung nicht entnommener Gewinne bis zu € 100.000 pro Jahr nur mit dem halben Einkommensteuersatz) in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gewinn durch Bilanzierung ermittelt wird. Freiberufler können daher ab 2007 zwischen dem neuen Freibetrag für investierte Gewinne (wenn sie Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind) oder der begünstigten Besteuerung für nicht entnommene Gewinne (wenn sie freiwillig bilanziere n) wählen.

Quelle: ÖGWT

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