Vorsteuerabzug für kleine Mini-Vans?

Grundsätzlich steht der Vorsteuerabzug ua für Fahrzeuge zu, die für mehr als sechs Personen zugelassen sind und ein kastenwagenförmiges Äußeres haben. Für in letzter Zeit auf den Markt gekommene kleinere Mini-Vans hat das BMF nach Festlegung bestimmter Höhen- und Größenkriterien den Vorsteuerabzug versagt. Der VwGH hat allerdings entschieden, dass das Kriterium des kastenwagenförmigen Aufbaues nicht allein an Größenmerkmalen festgemacht werden kann. Daraus ist zu schließen, dass der Vorsteuerabzug doch auch für kleine Mini-Vans zusteht. Da das BMF anderer Meinung ist und den Vorsteuerabzug in diesen Fällen weiterhin nicht anerkennen will, muss wohl nochmals das Höchstgericht bemüht werden.

Quelle: ÖGWT

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