Kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag für männliche Dienstnehmer ab Vollendung des 56. Lebensjahres

Laut VwGH ist die unterschiedliche Altersgrenze für die Befreiung vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag (diese galt bisher für Männer erst ab Vollendung des 58., für Frauen dagegen bereits ab Vollendung des 56. Lebensjahres) eine unzulässige Diskriminierung auf Grund des Geschlechts. Laut Mitteilung der NÖ Gebietskrankenkasse kann die niedrigere Altersgrenze von 56 Jahren für Männer bereits rückwirkend ab 1.1.2004 angewendet werden.

Quelle: ÖGWT

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