Gebührenbefreiung für Softwarenutzung bestätigt

Die Gebührenbefreiung für Werknutzungs-, Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge soll mit Wirkung ab 1.1.2002 auf „ Verträge über die Nutzung von Software“ ausgeweitet werden. Damit soll – entgegen der Judikatur des VwGH – erfreulicherweise klargestellt werden, dass Verträge über die Nutzung von (Standard-)Software entsprechend der bisherigen Praxis gebührenfrei sind.

Quelle: ÖGWT

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