Neue Berichtspflichten für börsenotierte Gesellschaften

In Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie wurden im Börsegesetz neue Berichtspflichten für börsenotierte Gesellschaften und Emittenten von Anleihen aufgenommen. Die betroffenen Gesellschaften müssen künftig den sogenannten Jahresfinanzbericht spätestens vier Monate nach Ablauf jedes Geschäftsjahres veröffentlichen und gleichzeitig sicherstellen, dass er mindestens fünf Jahre lang öffentlich zugänglich bleibt. Der Jahresfinanzbericht hat neben dem geprüften Jahresabschluss und dem Lagebericht auch eine ausdrückliche Erklärung der gesetzlichen Vertreter zu enthalten, dass der Jahres-/Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt. Der Umfang und die Termine für die Zwischenberichterstattung wurden ebenfalls geändert. Weiters finden sich im geänderten Börsegesetz erweiterte Informationspflichten für Emittenten und Aktionäre.

Quelle: ÖGWT

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