Der tägliche Steuertipp zum Jahresende 2007 - Für Unternehmer Tipp 1 von 14

Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt und nichts übersehen? Was ist vor dem Jahreswechsel noch unbedingt zu erledigen? Denn am 32. Dezember ist es jedenfalls zu spät!



· Halbjahresabschreibung für Investitionen, die noch kurz vor dem Jahresende getätigt werden

· Möglichkeit der Sofortabsetzung von Investitionen mit Anschaffungskosten bis € 400 (exklusive USt bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern) als geringwertige Wirtschaftsgüter

· Steuersparen durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen bei Bilanzierern bzw Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern

 

Quelle: ÖGWT

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