Der tägliche Steuertipp zum Jahresende 2007 für Unternehmer - Tipp 3 von 14

Verschärfte Aufzeichnungspflichten für Tageslosungen ab dem 1.1.2008


Mit 31.12.2007 verlieren alle Unternehmen, die in den Kalenderjahren 2005 und 2006 die Tageslosungen vereinfacht ermittelt und die Umsatzgrenze von 150.000 € überschritten haben, die Berechtigung zur vereinfachten Losungsermittlung durch Kassasturz. In diesen Fällen sind daher bis zum 31.12.2007 die entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen für die ab 1.1.2008 erforderlichen Einzelaufzeichnungen sämtlicher Bareinnahmen und –ausgaben zu treffen (zB Information des Personals, Auflage entsprechender Aufzeichnungsformulare, Anschaffung von Registrierkassen etc).

 

Quelle: ÖGWT

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