Der tägliche Steuertipp zum Jahresende 2007 für Unternehmer - Tipp 4 von 14

Steueroptimale Verlustverwertung durch Herstellung einer steuerlichen Unternehmensgruppe


Für die Begründung einer Unternehmensgruppe im Sinne der Gruppenbesteuerung ist neben der ab Beginn des Wirtschaftsjahres erforderlichen finanziellen Verbindung (Kapitalbeteiligung von mehr als 50% und Mehrheit der Stimmrechte) die Einbringung eines Gruppenantrags beim zuständigen Finanzamt erforderlich. Dieser muss spätestens vor dem Bilanzstichtag jenes Jahres gestellt werden, für das er erstmals wirksam sein soll. Kapitalgesellschaften, die auf den 31.12.2007 bilanzieren und die bereits seit Beginn ihres Wirtschaftsjahres (im Regelfall seit 1.1.2007) finanziell verbunden sind, können daher im Falle einer Stellung des Gruppenantrags bis zum 31.12.2007 noch für das gesamte Jahr 2007 eine steuerliche Unternehmensgruppe bilden bzw in eine bereits bestehende Gruppe aufgenommen werden.

Der Vorteil einer Unternehmensgruppe besteht vor allem darin, dass Gewinne und Verluste der in die Gruppe einbezogenen Kapitalgesellschaften miteinander verrechnet werden können. Durch die Einbeziehung ausländischer Tochtergesellschaften können auch die Auslandsverluste in Österreich verwertet werden.

 

Quelle: ÖGWT

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