Der tägliche Steuertipp zum Jahresende 2007 für Unternehmer - Tipp 4 von 14
Steueroptimale Verlustverwertung durch Herstellung einer steuerlichen Unternehmensgruppe
Für die Begründung einer Unternehmensgruppe im Sinne der Gruppenbesteuerung ist neben der ab Beginn des Wirtschaftsjahres erforderlichen
finanziellen Verbindung (Kapitalbeteiligung von mehr als 50% und Mehrheit der Stimmrechte) die
Einbringung eines Gruppenantrags beim zuständigen Finanzamt erforderlich. Dieser muss spätestens
vor dem Bilanzstichtag jenes Jahres gestellt werden, für das er erstmals wirksam sein soll. Kapitalgesellschaften, die auf den 31.12.2007 bilanzieren und die bereits seit Beginn ihres Wirtschaftsjahres (im Regelfall seit 1.1.2007) finanziell verbunden sind, können daher im Falle einer
Stellung des Gruppenantrags bis zum 31.12.2007 noch
für das gesamte Jahr 2007 eine steuerliche Unternehmensgruppe bilden bzw in eine bereits bestehende Gruppe aufgenommen werden.
Der Vorteil einer Unternehmensgruppe besteht vor allem darin, dass Gewinne und Verluste der in die Gruppe einbezogenen Kapitalgesellschaften miteinander verrechnet werden können. Durch die Einbeziehung ausländischer Tochtergesellschaften können auch die Auslandsverluste in Österreich verwertet werden.
Quelle: ÖGWT
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