Der tägliche Steuertipp zum Jahresende 2007 (für Arbeitnehmer Tipp 1 von 3)

Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2004 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2007


Wer im Jahr 2004 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2007 rückerstatten lassen (11,4 % Pensionsversicherung, 4 % Krankenversicherung). Achtung: Die Rückerstattung ist grundsätzlich steuerpflichtig!

 

Quelle: ÖGWT

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