Arbeitslosenversicherung für Selbständige ab 2009

Selbständig erwerbstätige Personen können sich ab dem 1.1.2009 in die Arbeitslosenversicherung einbeziehen lassen. Den Arbeitslosenversicherungsbeitrag in Höhe von 6 % der Beitragsgrundlage muss der Selbstständige zur Gänze selbst tragen. Als Beitragsgrundlage kann wahlweise ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der Höchstbeitragsgrundlage nach GSVG gewählt werden. Die einmal gewählte Beitragsgrundlage gilt so lange, bis ein zulässiger Austritt erfolgt. Ein Austritt ist frühestens nach 8 Jahren möglich.

Quelle: ÖGWT

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