Steuersplitter zum Jahresbeginn 7/8
Für Beschränkt Steuerpflichtige
Beschränkt Steuerpflichtige können seit Juni 2007 neben der 20%igen Bruttoabzugssteuer auch die
35%ige Nettoabzugssteuer anwenden. In diesem Fall werden mit den Einnahmen unmittelbar zusammenhängende Werbungskosten (wie zB Sozialversicherung und Reisespesen) bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer (Schriftsteller, Künstler, Architekt, Sportler, Artist, Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen) im EU/EWR-Raum ansässig ist und die unmittelbar mit den Einnahmen zusammenhängenden Ausgaben dem Arbeitgeber vor dem Zufließen der Bezüge schriftlich bekannt gibt.
Quelle: ÖGWT
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