Sonstige Änderungen 2/2

· Im Finanzstrafgesetz werden die Strafen um ca 30 bis 40 % valorisiert. So können künftig zB Finanzordnungswidrigkeiten mit bis zu € 5.000 (bisher € 3.625) bestraft werden.

· Wird die seit 15.6.2007 bestehende Meldepflicht für Bargeld (und gleichgestellte Zahlungsmittel) ab € 10.000 bei Überschreiten der Gemeinschaftsgrenze vorsätzlich verletzt, kann dies bis zu 50.000 (bisher € 10.000) Strafe kosten. Die Strafe für die fahrlässige Verletzung der Meldepflicht bleibt mit € 5.000 unverändert.

· Im Gebührengesetz ist ab 1.1.2008 eine Befreiung von den Stempelgebühren und den Verwaltungsabgaben des Bundes für Dokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind und innerhalb von zwei Jahren ausgestellt werden, vorgesehen.

 

Quelle: ÖGWT

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