Steuersplitter 3/7

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen 2008

Der Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 € steht nur für jene Monate zu, in denen der volle Unterhalt geleistet wurde. In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1.Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2008 heranzuziehen. Die Sätze haben sich seit 2004 wie folgt entwickelt:

Altersgruppe / Betrag in €

2008

2007

2006

2005

2004

bis

3 Jahre

170

167

164

160

157

bis

6 Jahre

217

213

209

204

200

bis

10 Jahre

280

275

270

264

258

bis

15 Jahre

321

315

309

302

296

bis

19 Jahre

377

370

363

355

348

bis

28 Jahre

474

465

457

447

438

 

Quelle: ÖGWT

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