Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags bei geringem Einkommen

Mit der am 5.6.2008 vom Nationalrat beschlossenen Novelle zum Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz wurde der 3%ige Arbeitnehmeranteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages mit Wirkung ab dem 1.7.2008 bei geringem Entgelt vermindert. Der vom Arbeitnehmer zu tragende Teil des Arbeitslosenversicherungsbeitrags entfällt bei einer monatlichen Beitragsgrundalge bis € 1.100 künftig zur Gänze. Bei einer monatlichen Beitragsgrundlage über € 1.100 bis € 1.200 vermindert sich der Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers auf 1 % und bei einer monatlichen Beitragsgrundlage über € 1.200 bis € 1.350 vermindert sich der Beitrag auf 2 %. Über einer monatlichen Beitragsgrundlage von € 1.350 beträgt der Arbeitnehmer-Beitrag unverändert 3 %.

 

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)