Begünstigung: Verminderte SVA-Grundlage für Veräußerungs- und Sanierungsgewinn - auf Antrag !
Für die Bemessung der SV-Beiträge sind die im Einkommensteuerbescheid festgestellten versicherungspflichtigen Einkünfte ausschlaggebend. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Veräußerungs- oder Sanierungsgewinn, der in den Einkünften enthalten ist, unberücksichtigt bleiben. Dadurch vermindert sich die Beitragsbelastung.
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