Termine 30.9.2008

  • Herabsetzungsanträge für die laufenden Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaft­steuer 2008 können letztmalig bis 30.9.2008 gestellt werden. Dem Antrag sollte vorsorglich auch eine Prognoserechnung für 2008 angeschlossen werden.
  • Spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag müssen alle Kapitalgesellschaften beim zuständigen Firmenbuch ihren (allenfalls geprüften) Jahresabschluss einreichen, dh für den Regelbilanzstichtag 31.12.2007 bis Ende September 2008. Die elektronische Einreichung kann entweder in strukturierter Form (als XML-Datei) über FinanzOnline oder im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) als Bilddatei (PDF-Datei) erfolgen. Für kleine GmbHs gibt es ein Online-Formular unter http://www.justiz.gv.at/zur Direkterfassung.
  • Ab 1.10.2008 werden für Nachzahlungen bzw Gutschriften aus der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung 2007 5,7% Anspruchszinsen verrechnet. Wer für 2007 mit einer Steuernachzahlung rechnen muss, kann die Belastung durch Anspruchszinsen durch eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung vermeiden. Anspruchszinsen unter € 50 werden nicht vorgeschrieben (Freigrenze). Achtung: Anspruchszinsen sind generell ertragsteuerlich neutral: Zinsenaufwendungen sind daher steuerlich nicht absetzbar, Zinsenerträge dafür steuerfrei.


    Quelle: ÖGWT

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