Termin 31.10.2008 – neuer Freibetragsbescheid für 2008?

Wenn man während des Jahres 2008 feststellt, dass man zB wesentlich höhere Werbungskosten haben wird als bisher, oder wenn man im Jahr 2008 Ausgaben für die Beseitigung von Katastrophenschäden tätigen musste, muss man für die steuerliche Geltendmachung nicht unbedingt bis zur Abgabe der Steuererklärung 2008 im Jahr 2009 zuwarten. Es besteht nämlich die Möglichkeit, beim Finanzamt (losgelöst von einer Veranlagung) bis 31. Oktober des laufenden Jahres – also für 2008 bis 31.10.2008 – mit Hilfe des Formulars L 54 einen neuen Freibetragsbescheid zu beantragen, wenn man „glaubhaft" machen kann, dass im Jahr 2008 folgende Absetzposten vorliegen:

zusätzliche Werbungskosten (zB Fortbildungskosten, Kosten für Arbeitsmittel udgl) von mindestens € 900 („zusätzlich" bedeutet, dass über die im geltenden Freibetragsbescheid bereits berücksichtigten Werbungskosten hinaus noch weitere Werbungskosten in Höhe von mindestens € 900 glaubhaft gemacht werden können; wurden im geltenden Freibetragsbescheid noch keine Werbungskosten berücksichtigt oder liegt für das betreffende Jahr noch gar kein Freibetragsbescheid vor, so genügt die Glaubhaftmachung von Werbungskosten in Höhe von insgesamt mindestens € 900);

Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, die als außergewöhnliche
Belastungen geltend gemacht werden können.

In diesem Fall erhält man einen neuen Freibetragsbescheid für das laufende Jahr, also im Beispielfall für 2008. Wenn die dargestellten Voraussetzungen vorliegen, können im Freibetragsbescheid auch andere Absetzposten (zB Sonderausgaben, andere außergewöhnliche Belastungen) berücksichtigt werden. Der sich insgesamt ergebende Freibetrag kann dann bereits bei der laufenden Lohnverrechnung 2008 geltend gemacht werden.

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)