Steuertipps zum Jahresende 19/28
Betriebsveranstaltungen (zB Weihnachtsfeiern) bis 365 € pro Arbeitnehmer steuerfrei
Für die
Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (zB Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) gibt es pro Arbeitnehmer und Jahr einen
Steuerfreibetrag von 365 €. Denken Sie bei der betrieblichen Weihnachtsfeier daran, dass alle Betriebsveranstaltungen des ganzen Jahres zusammengerechnet werden. Ein eventueller Mehrbetrag ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Quelle: ÖGWT
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