Steuertipps zum Jahresende 22/28

Sonderausgaben bis maximal 2.920 € (Topf-Sonderausgaben) noch bis Ende 2008 bezahlen

Die üblichen (Topf-)Sonderausgaben dürfen als bekannt vorausgesetzt werden (Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen; Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung; junge Aktien und Genussscheine; Wohnbauaktien und Wohnbauwandelschuldverschreibungen, deren Erträge überdies bis zu 4 % des Nominales weiterhin KESt-frei sind). Für Alleinverdiener oder Alleinerzieher verdoppelt sich der persönliche Sonderausgaben-Höchstbetrag von 2.920 € auf 5.840 €. Ab drei Kinder erhöht sich der Sonderausgabentopf um 1.460 € pro Jahr. Allerdings wirken sich die Topf-Sonderausgaben nur zu einem Viertel einkommensmindernd aus. Ab einem Einkommen von 36.400 € vermindert sich auch dieser Betrag, ab einem Einkommen von 50.900 € stehen überhaupt keine Topf-Sonderausgaben mehr zu.

 

Quelle: ÖGWT


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