Steuerreform 2009 - die Steuerpläne der neuen Regierung im Überblick

 

Seit 23.11.2008 ist es nunmehr offenbar fix: Die neue SPÖ-ÖVP-Koalition wird mit Wirkung 1.1.2009 eine Steuerreform beschließen, die für alle Steuerzahler eine Entlastung von € 2,7 Mrd bringen soll (davon € 2,2 Mrd durch den neuen Tarif und zusätzlich € 0,5 Mrd für Familien).

Die Entlastung bei der Einkommensteuer soll durch folgenden neuen Lohn- bzw Einkommen­steuertarif erreicht werden:

  • Steuerpflichtige Einkommen bis € 11.000 (bisher € 10.000) pro Jahr sollen steuerfrei sein.
  • Einkommen zwischen € 11.000 Euro und € 25.000 sollen mit 36,5% besteuert werden (bisher 38,33% ab € 10.000).
  • Einkommen zwischen € 25.000 und € 60.000 sollen mit 43,214% besteuert werden (bisher 43,596% zwischen € 25.000 und € 51.000).
  • Der Spitzensteuersatz von 50% soll zwar unverändert bleiben, allerdings erst ab einem Einkommen von € 60.000 gelten (bisher ab € 51.000).

Daraus ergeben sich im Vergleich zu 2008 folgende Entlastungswirkungen:

  • Durch die Erhöhung des Tariffreibetrages auf € 11.000 werden fast 200.000 Kleinstverdiener aus der Steuerpflicht fallen, sodass ab 2009 insgesamt rd 2,7 Mio von rund 6,5 Mio steuerlich registrierten Österreichern keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen werden.
  • Bei einem Brutto-Monatseinkommen (vor Abzug von SV-Beiträgen) von zB € 1.500 wird die jährliche Entlastung ca € 450, bei zB € 3.000 wird sie ca € 660 pro Jahr betragen.
  • Die maximale Steuerersparnis wird ab einem Brutto-Monatseinkommen von ca € 5.800 erreicht werden und beläuft sich auf € 1.350 pro Jahr (wobei durch den Anstieg der SV-Höchstbeitragsgrundlage in 2009 davon nur rd € 1.250 netto übrig bleiben werden).

Zur Entlastung von Familien mit Kindern sind folgende Maßnahmen geplant:

· Der monatlich ausbezahlte Kinderabsetzbetrag soll von € 610 auf € 700 jährlich erhöht werden, womit alle Kinder – unabhängig vom Einkommen der Eltern – zusätzlich mit € 90 pro Jahr gefördert werden.

· Neu ist ein Kinderfreibetrag von € 220 pro Kind und Jahr, der von der Steuerbasis abgesetzt wird (maximale Steuerersparnis 50%, das sind € 110 pro Jahr und Kind).

· Entsprechend einer langjährigen Forderung vieler berufstätiger Frauen sollen Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes mit bis zu € 2.300 pro Kind und Jahr steuerlich absetzbar werden.

· Weiters sollen Arbeitgeber für die Betreuung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr bis zu € 500 pro Kind und Jahr steuerfrei an Mitarbeiter auszahlen können.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sind laut Regierungsprogramm vor allem folgende Maßnahmen geplant:

· Zu Konjunkturbelebung soll für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter in den Jahren 2009 und 2010 eine 25%ige degressive Abschreibung eingeführt werden (Entlastung ca € 570 Mio).

· Als Kompensation für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Bezugs bei Arbeitnehmern soll der Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG gemäß § 10 EStG) ab 2010 von 10% auf 13% angehoben und auf alle betrieblichen Einkünfte und Gewinnermittlungsarten (also auch auf Bilanzierer) ausgeweitet werden. Als besondere KMU-Förderung sollen für Gewinne bis € 30.000 zur Geltendmachung des FBiG keine Investitionen mehr erforderlich sein. Im Gegenzug soll ua die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne gem § 11a EStG gestrichen werden.

· Weitere geplante Maßnahmen sind ua die Förderung von Investitionen zur thermischen Sanierung, Ausbau und Vereinfachung der steuerlichen Forschungsförderung, neue steuerliche Begünstigungen für Mitarbeiterbeteiligungen, die Abschaffung der Werbesteuer sowie eine verbesserte Bekämpfung des Steuerbetrugs.

 

Quelle: ÖGWT

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