Nachlese zum Konjunkturbelebungsgesetz 2009


Von der mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2009 eingeführten vorzeitigen Abschreibung für Investitionen der Jahre 2009 und 2010 sind nunmehr in der endgültigen Fassung Gebäude und Mieterinvestitionen leider doch ausgeschlossen.

Quelle: ÖGWT

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