Wohnrechtsnovelle ab 1.4.2009


Die aufgrund eines Initiativantrags am 12.3.2009 im Nationalrat beschlossene Wohnrechtsnovelle 2009 tritt überwiegend schon mit 1.4.2009 in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen daraus sind:

  • Die für 1.4.2009 vorgesehene Valorisierung der Richtwertmietzinse wurde um ein Jahr auf den 1.4.2010 verschoben. Ab diesem Zeitpunkt werden künftig Richtwertmietzinse nur mehr alle zwei Jahre valorisiert. Die bisher gültige jährliche Valorisierung der Richtwertmietzinse wurde damit abgeschafft.
  • Angesichts der angeschlagenen börsenotierten Immobiliengesellschaften wurde erstmals eine gesetzliche Regelung über die insolvenzrechtliche Separation und die zwingende Verzinsung von Kautionen der Mieter im Mietrechtsgesetz (MRG) verankert. Bislang basierte der Verzinsungsanspruch des Mieters lediglich auf der Judikatur des OGH und beschränkte sich auf Mietobjekte, die dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegen. Die neue gesetzliche Regelung gilt hingegen auch für Mietobjekte im Teilanwendungsbereich des MRG. Bestimmungen über eine Qualifikation von Kautionen als insolvenzrechliches Sondervermögen des Mieters im Konkurs des Vermieters gab es bisher auch keine. Bei Mietverträgen, die vor dem 1.4.2009 abgeschlossen wurden, hat der Vermieter die Separation (zB Septokonto oder Sparbuch) und verzinsliche Veranlagung der Kautionen bis zum 30.9.2009 nachzuholen. Hinsichtlich der offen gebliebenen Detailregelungen werden wir in der nächsten KlientenInfo berichten.
  • Ergänzende Bestimmungen zum Energieausweis: Im Bereich des Mietrechtsgesetzes dürfen die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises zu Lasten der Mietzinsreserve verrechnet werden. Tut dies der Vermieter, hat er jedem Hauptmieter Einsicht in den Energieausweis zu gewähren. Im Wohnungseigentumsrecht wird dem Verwalter als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung aufgetragen, einen Energieausweis für das gesamte Gebäude zu besorgen, sofern er nicht eine anderslautende Weisung von der Mehrheit der Wohnungseigentümer bekommt.

Quelle: ÖGWT

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