Budgetbegleitgesetz 2009 - Änderungen bei der Körperschaftsteuer 2/2

Steuerfreiheit für Dividenden aus Portfoliobeteiligungen

Auch Dividenden aus unter 10 %igen Auslandsbeteiligungen (so genannte „Portfoliobeteiligungen“) können steuerfrei behandelt werden, wenn es sich bei der ausländischen, Dividenden zahlenden Gesellschaft um eine Kapitalgesellschaft aus einem EU-Staat oder Norwegen handelt. Als weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit muss nachgewiesen werden, dass die ausländische Gesellschaft einer vergleichbaren Körperschaftsteuerbelastung von mindestens 15 % unterliegt. Beträgt die ausländische Steuerbelastung weniger als 15 % (wie dies zB in Bulgarien, Irland und Zypern der Fall ist), ist für Portfoliobeteiligungen weiterhin das Anrechnungsverfahren anzuwenden, also Besteuerung der Auslandsdividende bei der österreichischen Mutter mit 25 % KöSt und Anrechnung der (niedrigeren) ausländischen Steuer. Im Gegensatz zur Steuerfreiheit beim internationalen Schachtelprivileg ist hier keine Behaltefrist von einem Jahr vorgesehen. Die Neuregelung ist auf alle offenen Steuerveranlagungen anzuwenden.

 

Quelle: ÖGWT

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