Budgetbegleitgesetz 2009 - Sonstige Änderungen

DB- und Kommunalsteuerpflicht für freie Dienstverträge ab 2010

Freie Dienstnehmer werden für die beauftragenden Unternehmer ab nächstem Jahr um ca 8% teurer werden: Sie unterliegen nämlich ab 1.1.2010 sowohl der 3%igen Kommunalsteuer als auch dem 4,5%igen Dienstgeberbeitrag (und damit im Falle der Wirtschaftskammerzugehörigkeit des Auftraggebers auch dem Zuschlag zum DB). Begründet wird diese Maßnahme damit, dass freie Dienstnehmer ab 2010 auch den allen Selbständigen zustehenden 13%igen Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen können, der eine der Sechstelbegünstigung bei echten Dienstnehmern entsprechende Steuerentlastung bewirken soll. Dass die Begünstigung des 13%igen Gewinnfreibetrages dem freien Dienstnehmer zugute kommt, die zusätzlichen rd 8% Lohnnebenkosten aber den Auftraggeber belasten, wird dabei geflissentlich verschwiegen!

Verschärft wird die Belastungssituation bei freien Dienstnehmern noch dadurch, dass nach der neuesten Judikatur des VwGH zur Kommunalsteuer- und DB-Pflicht von an Gesellschafter-Geschäftsführer ausbezahlten Fahrt- und Reisekostenentschädigungen (siehe unten Punkt 6.) zu befürchten ist, dass diese nachteilige Judikatur ab 1.1.2010 auch auf freie Dienstverhältnisse anzuwenden ist, was zu einer erheblichen Benachteiligung gegenüber echten Dienstverhältnissen führen würde.

 

Quelle: ÖGWT

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