DB- und Kommunalsteuerpflicht für Reisespesen von Gesellschafter-Geschäftsführern

Nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des VwGH gehören zu den der 3%igen Kommunalsteuer und dem 4,5%igen DB (zuzüglich rd 0,4% DZ) unterliegenden “Vergütungen jeder Art”, die an einen mit mehr als 25% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer bezahlt werden, auch die Vergütungen für die bei ihm angefallenen Betriebsausgaben, wie zB Kostenersatz für berufsrechtlich vorgeschriebene Versicherung, Telefonkostenersatz und Reisespesenvergütung.

 

Quelle: ÖGWT

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