Umsatzsteuer
Verschiebung der Steuerschuld für Dienstleistungen ab 2010 durch ausländische Unternehmer nicht mehr möglich
In der letzten KlientenInfo wurde in allzu verkürzter Form darüber berichtet, dass ab 2010 die Fälligkeit der Umsatzsteuer durch eine spätere Rechnungserstellung bei Dienstleistungen nicht mehr wie bisher um 1 Monat hinausgeschoben werden kann. Diese Neuregelung betrifft aber ausschließlich
Dienstleistungen sowie
Werklieferungen, die
von einem ausländischen Unternehmer an einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde)
in Österreich erbracht werden (Reverse-Charge-Fälle). Bei Leistungen inländischer Unternehmen tritt keine Änderung ein.
Quelle: ÖGWT
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