Steuertipps für Untenehmer 11/14
Änderung des Rechtsformzusatzes bis 31.12.2009 gebührenfrei
Änderung des Rechtsformzusatzes bis 31.12.2009 gebührenfrei
Personengesellschaften, die nach Einführung des UGB noch den „alten“ Firmennamen führen, haben bis 1.1.2010 Gelegenheit, diesen gebührenfrei ändern zu lassen. Dies betrifft jene Gesellschaften in der Rechtsform einer OHG, OEG und KEG, die vor dem 1.1.2007 bestanden haben, und per Gesetz mit Wirkung ab 1.1.2007 auf OG bzw KG umgestellt wurden. Für die offizielle Anpassung der Firma genügt ein formloser Antrag beim Firmenbuch.
Quelle: ÖGWT
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