Steuertipp für alle Steuerpflichtigen: Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag - Tipp 3/9
Unbeschränkt absetzbare Sonderausgaben sind auch bestimmte
Renten (zB Kaufpreisrenten nach Ablauf bestimmter steuerlicher Fristen, vom Erben zu bezahlende Rentenlegate) sowie
Steuerberatungskosten.
Kirchenbeiträge sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von 200 € (ab 2009 verdoppelt!) begrenzt.
Quelle: ÖGWT
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