Steuertipp für alle Steuerpflichtigen: Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag - Tipp 3/9


Unbeschränkt absetzbare Sonderausgaben sind auch bestimmte Renten (zB Kaufpreisrenten nach Ablauf bestimmter steuerlicher Fristen, vom Erben zu bezahlende Rentenlegate) sowie Steuerberatungskosten.

Kirchenbeiträge sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von 200 € (ab 2009 verdoppelt!) begrenzt.

 

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)