Steuertipp für alle Steuerpflichtigen: Sonderausgaben bis maximal 2.920 € (Topf-Sonderausgaben) noch bis Ende 2009 bezahlen - Tipp 1/9


Die üblichen (Topf-)Sonderausgaben dürfen als bekannt vorausgesetzt werden (Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen; Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung; junge Aktien und Genussscheine; Wohnbauaktien und Wohnbauwandelschuldverschreibungen, deren Erträge überdies bis zu 4% des Nominales weiterhin KESt-frei sind). Für Alleinverdiener oder Alleinerzieher verdoppelt sich der persönliche Sonderausgaben-Höchstbetrag von 2.920 € auf 5.840 €. Ab drei Kinder erhöht sich der Sonderausgabentopf um 1.460 € pro Jahr.

Allerdings wirken sich die Topf-Sonderausgaben nur zu einem Viertel einkommensmindernd aus. Ab einem Einkommen von 36.400 € vermindert sich auch dieser Betrag kontinuierlich bis zu einem Einkommen von 60.000 € (bis 2008: 50.900 €), ab dem überhaupt keine Topf-Sonderausgaben mehr zustehen.

 

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)