Steuertipp für alle Steuerpflichtigen: Sonderausgaben ohne Höchstbetrag - Tipp 2/9


Ohne Höchstbetragsbegrenzung, unabhängig vom Einkommen und neben dem „Sonderausgabentopf“ sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar.

 

Quelle: ÖGWT

 

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