Steuertipp für alle Steuerpflichtigen: Sonderausgaben ohne Höchstbetrag - Tipp 2/9
Ohne Höchstbetragsbegrenzung, unabhängig vom Einkommen und neben dem „Sonderausgabentopf“ sind etwa
Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und
freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar.
Quelle: ÖGWT
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