Steuertipp für alle Steuerpflichtigen: Spekulationsverluste realisieren - Tipp 8/9
Wer im Jahr 2009 einen
steuerpflichtigen
Spekulationsgewinn (über die Freigrenze von 440 € hinaus) realisiert hat (bei Liegenschaften beträgt die Spekulationsfrist im Regelfall 10 Jahre, sonst 1 Jahr), sollte überprüfen, ob dieser nicht noch durch die
Realisierung eines Spekulationsverlustes ausgeglichen werden kann. Zu diesem Zweck könnten zB Aktien, mit denen man derzeit im Minus ist und die in den letzten 12 Monaten erworben wurden, verkauft werden. Der so realisierte Spekulationsverlust kann dann mit den steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen des Jahres 2009 gegen verrechnet werden. Selbstverständlich hindert Sie niemand daran, die Aktien einige Tage später wieder zurück zu kaufen.
Quelle: ÖGWT
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.